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Netz - Erzeugungsanlagen

Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung von elektrischem Strom zu errichten und an unser Verteilungsnetz anzuschließen?

Für die Planung und Bauausführung einer solchen Anlage wenden Sie sich bitte an ein berechtigtes Unternehmen Ihrer Wahl. Möglicherweise ist eine Stromeinspeisung in unser Netz ohne vorherige Netzverstärkung gar nicht oder nicht im gewünschten Umfang möglich. Wir empfehlen daher frühzeitig vorab die Anschlussmöglichkeit prüfen zu lassen.

Vorgehensweise für Anlagen bis 800 W (0,8 kW):

Öffnen Sie das Formular.

Vorgehensweise für Anlagen mit mehr als 800 W (0,8 kW):

  1. Anschlussanfrage und Informationsblatt für Erzeugungsanlagen
    Füllen Sie die Formulare mit Hilfe Ihres Elektrikers aus und lassen Sie uns dieses zukommen. Danach können wir die Daten Ihrer Anfrage in Bezug auf das Verteilernetz prüfen. Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass ihr beauftragtes Unternehmen die einschlägigen Bestimmungen (insb. TOR Erzeuger) und die Richtlinien für dezentrale Erzeugungsanlagen beachtet.
    Erst nach Einlangen beider Unterlagen können wir Ihre Anfrage beantworten.
     
  2. Netzzugangsanbot
    Danach stellen wir Ihnen ein Angebot zum Netzzugang aus, welches sich grundsätzlich an den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen orientiert. Lassen Sie uns ein gezeichnetes Exemplar zukommen und danach können Sie mit der Ausführung Ihrer Anlage beginnen.
    Stimmen Sie mit uns den Errichtungstermin ab!
     
  3. Fertigstellungsmeldung und Datenblatt der Erzeugungsanlage
    Spätestens nach der Errichtung (aber vor der Inbetriebnahme) lassen Sie sich das Datenblatt von Ihrem Elektriker ausstellen. Dies dokumentiert Unterschiede zwischen der geplanten und der ausgeführten Anlage. Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich Unterschiede Ihrer Anlage im Vergleich zur beantragten Anlage mit uns vorab zu klären. Ergänzend dazu benötigen wir die Fertigstellungsmeldung der Anlage durch Ihren Elektriker, um die normgerechte Ausführung der Anlage bestätigt zu haben.
     

Alle notwendigen Unterlagen finden Sie unter Downloads.

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage:
Der § 16a ElWOG 2010 gibt die Möglichkeit zum Betrieb von gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen - in der Regel wird es sich dabei um Photovoltaik-Anlagen handeln. Im Informationsblatt finden Sie alle notwendigen Details. Grundsätzlich ist bei der Errichtung einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen ebenso obige Vorgehensweise zu beachten. Es ist empfehlenswert frühzeitig im Planungs-/Errichtungszeitraum mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber den gemeinschafltichen Betrieb zu akkordieren.
Beachten Sie: Die Verträge zwischen uns als Netzbetreiber und (a) jedem teilnehmenden Berechtigten und (b) dem Betreiber der Anlage werden von uns ausgestellt. Vorlagen für die weiteren Verträge können Sie beispielsweise von der PV-Gemeinschaft Informationsplattform beziehen.

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