Netz - Stromanschluss

Um festzulegen, was Ihr neuer/verändeter Stromanschluss ¨können¨ soll, sind im Vorfeld folgende Punkte zu berücksichtigen:

Stromkabel

Haben Sie diese Fragen beantwortet, stimmen Sie mit einen Elektro-Unternehmen Ihrer Wahl die technische Ausführung Ihrer Anlage und Ihres Anschlusses ab, wie zum Beispiel Art der Zählerplätze. Von unserem Büro bekommen Sie die Information, wo sich für Ihren Hausanschluss der nächstmögliche Anschlusspunkt an unser Netz befindet. In manchen Fällen ist auch eine Erweiterung des Stromnetzes erforderlich, um Ihren Hausanschluss versorgen zu können. Den genauen Zeitablauf vereinbaren Sie bitte mit den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern unseres Büros.

Gemeinsam mit Ihrem Elektro-Unternehmen tragen Sie Formular ¨Anschlussanfrage¨ die für uns wichtigen Daten ein. Für den Vertragsabschluss wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Büros. Danach errichtet der Elektriker in Ihrem Auftrag den Hausanschluss. Die benötigten Formulare finden Sie im Download-Bereich.

Sie erhalten von uns eine Rechnung über die Netzanschlusskosten für Errichtungs- und Verstärkungsmaßnahmen im Netz, welche von uns bereits vorfinanziert worden sind. Für einen typischen Anschluss eines Einfamilienhauses wird eine Pauschale von 2.620,- Euro (inkl. Ust.) verrechnet. Diese Pauschale gilt im verbauten Gebiet. Treten erschwerte Rahmenbedingungen auf, wie zum Beispiel große Entfernungen oder schwierige Bodenbeschaffenheit, erfolgt eine individuelle Verrechnung der Netzanschlusskosten.

Parallel zum technischen Teil (Netzanschlussvertrag) benötigen Sie einen Energieliefervertrag, den Sie mit einem Stromlieferanten Ihrer Wahl abschließen können.

Ist Ihr Hausanschluss fertig gestellt, wird dies durch Ihr Elektro-Unternehmen an uns gemeldet. Das Unternehmen bestätigt auf der ¨Fertigstellungsmeldung¨, dass die Anlage normgerecht ausgeführt und die Sicherheitseinrichtungen überprüft sind. Anschließend wird zum vereinbarten Termin der Zähler montiert und Ihre Anlage in Betrieb genommen.

Der Zähler kann nur montiert werden, wenn bereits der Energieliefervertrag abgeschlossen ist.

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