Netz - Energiegemeinschaften

Nutzungsmöglichkeiten im Überblick

Im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket) ist die Umsetzung von erneuerbaren Energiegemeinschaften in Österreich geregelt.
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen für die gemeinsame und lokale Nutzung von erneuerbarer Energie zusammengefasst.

Erneuerbare Energiegemeinschaften

Entsprechend dem EAG-Paket können Energiegemeinschaften nicht nur innerhalb von Objekten (z.B. Wohnhäusern) gebildet werden, sondern auch im „Nahbereich“; in unserem Fall innerhalb des Gemeindegebietes von Kleinneusiedl. Ziel ist es Energie aus der Region in der Region zu verwerten.

Die Erzeugungsanlage und die Teilnehmer sind über das öffentliche Netz miteinander verbunden. Die Zuordnung der Energie auf die einzelnen Verbraucher der Energiegemeinschaft erfolgt wie bei den gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen. Das öffentliche Netz wird dafür nur teilweise beansprucht. Daher wird für diese Anteile ein reduziertes Netzentgelt (der Ortsnetztarif) verrechnet. Zusätzlich gelten Erleichterungen bei den Abgaben.
Der verbleibende Netzbezug kommt weiterhin aus dem öffentlichen Netz und unterliegt der gewohnten Verrechnung. Jeder Teilnehmer kann für diesen verbleibenden Netzbezug seinen Energieversorger individuell frei wählen.

Bürgerenergiegemeinschaften

Eine weitere Möglichkeit der direkten Zuordnung von Energieerzeugung und Verbrauch sind Bürgerenergiegemeinschaften. Auch diese sind im EAG-Paket geregelt.
Der Unterschied zu Erneuerbaren Energiegemeinschaften besteht darin, dass keine örtlichen Einschränkungen bestehen. Verbraucher und Erzeugungsanlage müssen in keinem räumlichen Nahebereich liegen. Außerdem muss der Strom nicht ausschließlich aus erneuerbaren Technologien stammen.
Da bei Bürgerenergiegemeinschaften das gesamte öffentliche Netz – je nach Ausdehnung über viele Netzebenen und unterschiedliche Netzbetreiber – beansprucht werden kann, ist kein verminderter Netztarif vorgesehen.

Der Nahbereich

Innerhalb unseres Konzessionsgebietes gibt es zwei unterschiedliche Grenzen für den Nahebereich:

Dementsprechend kommen auch zwei unterschiedliche Ortsnetztarife zur Anwendung: Für die Teilnehmer einer „lokalen“ Energiegemeinschaft gilt ein („lokaler“) Ortsnetztarif. Für Teilnehmer einer „regionalen“ Energiegemeinschaft gilt ein etwas höherer („regionaler“) Ortsnetztarif.
Die Zuordnung erfahren Sie bei uns.

Grundsätzliches

Die Regeln für die vergünstigte Abrechnung sind von der Regulierungsbehörde E-Control mit Verordnung festgelegt worden. Demnach werden die Arbeitspreise für das Netznutzungsentgelt für teilnehmede Netzbenutzer einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft in Bezug auf jenen Verbrauch, der durch zugeordnete eingespeiste Energie einer Erzeungsanlage aus der Gemeinschaft abgedeckt wird, um nachfolgende Prozentsätze reduziert:

Weiterführende Informationen zu Energiegemeinschaften findet man unter:

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