Energielieferanten in Österreich sind verpflichtet Ihren Strom mittels Herkunftsnachweisen zu kennzeichnen. Außerdem müssen die Lieferanten den durch die OeMAG geförderten Ökostrom erwerben und an eigene Kunden weiterverteilen. Insgesamt ergibt sich die nachfolgende Stromkennzeichnung gemäß Stromkennzeichnungsverordnung und § 78 Abs. 1 und 2 ElWOG 2010.
Die Polsterer Kerres Ruttin Holding GmbH hat im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 auf Basis folgender Primärenergieträger Strom an Endverbraucher geliefert:
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